Veranstaltung: | Landesparteirat Weimar 2017 |
---|---|
Antragsteller*in: | Astrid Rothe-Beinlich |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 17.02.2017, 12:50 |
Themenbereich: | Verschiedenes |
V 02: Gute Bildung braucht verlässliche Finanzierung! Bildungspolitische Prioritäten für den Doppelhaushalt 2018 und 2019
Antragstext
Wir Grüne machen uns für gute Bildung in Thüringen stark und arbeiten intensiv
mit unseren Koalitionspartnern daran, das Bildungssystem chancengerechter,
leistungs- und zukunftsfähiger zu machen. Wir stellen uns den großen
bildungspolitischen Herausforderungen von Inklusion und Zuwanderung,
Digitalisierung, den Folgen der demografischen Entwicklung und suchen gemeinsam
mit allen Beteiligten nach Wegen, wie wir die Rahmenbedingungen für gute
Bildungsarbeit, für hohe Qualität, für längeres gemeinsames Lernen und vor allem
für demokratische, weltoffene Bildung voranbringen können.
Der kommende Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 der in den kommenden
Wochen und Monaten diskutiert wird, stellt eine entscheidende Weichenstellung
dafür dar, wie wir uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen mit Blick auf die
kommende Landtagswahl im Jahr 2019 politisch aufstellen werden.
Wir haben in der Vergangenheit immer für einen klaren Vorrang von Investitionen
in den Umwelt- und Naturschutz, in Bildung und in die Maßnahmen zur Stärkung
sozialer Teilhabe für alle hier lebenden Menschen – unabhängig von Herkunft oder
Status – gestritten.
Diese Investitionen rechnen sich schließlich vielfach und machen Thüringen zu
einem Bundesland, in dem Weltoffenheit, Partizipation, nachhaltige Entwicklung,
Kreativität und soziale Gerechtigkeit einen hohen Stellenwert haben. Gerade
angesichts knapper Kassen und in Zeiten von Haushaltskonsolidierung, braucht es
eine klare grüne bildungspolitische Prioritätensetzung.
1. Auf gute Kitas kommt es an!
Wir wollen gute Bildung über alle Lebensphasen hinweg und das fängt
selbstverständlich im frühkindlichen Bereich an. Die Erzieher*innen in den
Kindergärten und Krippen leisten im Bereich der frühkindlichen Bildung bereits
eine hervorragende Arbeit. Allerdings sehen wir die Notwendigkeit die
Bildungsarbeit insbesondere qualitativ zu stärken, indem wir als Land die
Erzieher*innen durch eine personelle Stärkung entlasten.
Unser Ziel sind mittel- und langfristig deutliche bessere Personalschlüssel im
Kitagesetz. Kurzfristig sollen Kindergärten mit Kindern, die einen erhöhten
Förderbedarf aufweisen, in einem ersten Schritt mehr Ressourcen für die
individuelle Förderung durch multiprofessionelle Teams erhalten. Dies soll in
einem mehrjährigen Landesprogramm gesichert werden und anschließend dauerhaft
und gesetzlich verankert werden.
Zudem streben wir an, den Personalschlüssel für die Leitung einer Kita deutlich
anzuheben, um insbesondere der Situation von Kitas mit mehr als 100 Kindern
besser Rechnung zu tragen. Um die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den
Eltern auszubauen, sollen weitere Kitas zu Eltern-Kind-Zentren ausgebaut werden
und wir werden dafür die notwendigen Ressourcen bereitstellen.
2. Schule zukunftsfähig machen
Unser Schulwesen steht vor allem im Personalbereich vor immensen Aufgaben.
Angesichts steigender Schüler*innenzahlen, Zuwanderung, gestiegener
Geburtenraten und den vielen Hundert Lehrkräften, die absehbar in den Ruhestand
gehen und des zu konstatierenden immensen Unterrichtsausfalls mangels
Lehrkräften und eines hohen Krankenstandes bedarf es eines tragfähigen
Personalentwicklungskonzeptes für den Schulbereich, mindestens für die kommenden
zehn Jahre. An Personalabbau im Schulbereich ist derzeit nicht zu denken.
Klar ist schon jetzt, dass Thüringen mehr unbefristete Neueinstellungen von
Lehrkräften benötigt, als zu Beginn der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag
verabredet wurde. Große Aufmerksamkeit legen wir auf die Absicherung des
Unterrichts in Mangelfächern. Der Aufbau einer Vertretungsreserve im
Erzieher*innenbereich (Hort) ist ebenso notwendig, wie der Ausbau der
Vertretungsreserve im Lehrkräftebereich.
Zudem sind die personellen Sonderbedarfe für Inklusion, die unbefristete
Einstellung der bisher befristet eingestellten Deutsch-als-Zweitsprache (DaZ)-
Lehrkräfte und der Ausbau der Schulsozialarbeit im kommenden Doppelhaushalt zu
berücksichtigen. Außerdem gilt es, die Schulen bei Lehr- und Lernmitteln besser
zu unterstützen und koalitionsvertragsgemäß Quereinsteigerprogramme zu
verstärken sowie den Lehrer*innenberuf insgesamt attraktiver zu gestalten.
3. Migration und Bildung zusammen denken – jetzt handeln!
Die ca. 14.300 Schüler*innen nichtdeutscher Herkunftssprache – davon viele mit
Fluchthintergrund – bereichern unser Schulwesen ungemein. Die Schulen im Land
leisten hier ein besonderes Engagement und machen Tag für Tag durch ihre Arbeit
deutlich, dass Vielfalt und kulturelle Offenheit an unseren Schulen keine hohlen
Phrasen, sondern gelebte Praxis sind. Der Bedarf an Förderung in Deutsch-als-
Zweitsprache ist selbstverständlich aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse der
Kinder und Jugendlichen mit nichtdeutscher Herkunftssprache ungemein hoch.
Deshalb war es richtig, dass r2g mit dem Doppelhaushalt 2016 und 2017 150
zusätzliche jedoch leider nur befristete Stellen für DaZ geschaffen hat.
Allerdings dürfen wir es als Grüne nicht zulassen, dass diese hochmotivierten,
eingearbeiteten und dringend benötigen DaZ-Lehrkräfte in den kommenden Wochen
und Monaten die Schulen wieder verlassen müssen. Wir fordern daher eine
Weiterbeschäftigung der 150 DaZ-Lehrkräfte und die bedarfsgerechte
Neueinstellung von weiteren DaZ-Lehrkräften kombiniert mit einem
Seiteneinstiegsprogramm und Nachqualifizierungsprogramm auch für den Bereich der
Erzieher*innen.
Zudem bedarf es einer konsequenten und generellen Umsetzung der Schulpflicht
durch die Schulverwaltung, die nicht allein am Alter festgemacht werden kann. Im
Zuge der Novellierung des Schulgesetzes setzen wir darauf, die
Vollzeitschulpflicht auf 18 Jahre zu erweitern und daran anschließend für junge
Menschen bis 27 Jahre ein Recht auf Schulbesuch zur Erlangung eines Abschlusses
zu schaffen.
Entscheidend ist außerdem, dass wir neben einem umfassenden Maßnahmenkonzept zur
Verbesserung der schulischen Förderung von geflüchteten Schülerinnen und
Schülern in Thüringen zügig niedrigschwellige Zugänge zu schulischer und
außerschulischer Bildung für nicht mehr schulpflichtige geflüchtete Menschen
sicherstellen. Daher unterstützen wir das Vorhaben, bis zu dem Zeitpunkt, an dem
eine Integration in die Regelstrukturen von Schule möglich ist, schulanaloge
Angebote für Geflüchtete zum anschließenden Übergang in schulische Angebote und
in den Arbeitsmarkt sicherzustellen.
Darüber hinaus kommt es darauf an, Erwachsenenbildungsangebote zur
Integrationsförderung nicht nur auf Migrant*innen zu fokussieren, sondern auch
die Aufnahmegesellschaft einzubeziehen. Integration kann nur gelingen, wenn alle
lernen. Das Landesprogramm Start-Deutsch werden wir auf ganz Thüringen
ausweiten.
4. Digitales Erlernen und digital Lernen
Schulische Bildung soll die Schüler*innen für die Zukunft handlungsfähig machen.
Die Digitalisierung wird mit virtuellen Hausaufgabenheften, digitalen
Lehrbüchern, virtuellen Klassenräumen auch das Schulleben neu gestalten. Für den
Kompetenzaufbau wollen wir die finanziellen Ressourcen bereitstellen. Zehn
Prozent der Thüringer Schulen verfügen immer noch über keinen Internetanschluss.
Deswegen setzen wir uns für eine Verbesserung der Ausstattung von Schule und
deren Infrastruktur ein. Außerdem werden wir als Freistaat die Schulen und
Kommunen bei den Investitionen im Rahmen des Digitalpakts des Bundes
unterstützen.
Für digitales Lernen bilden die kommunalen Medienzentren einen wichtigen Dreh-
und Angelpunkt für Lehrkräfte und für Schüler*innen. Diese sollen von uns daher
besser finanziell ausgestattet werden, damit sie als methodischer
Handwerkskoffer und als digitale Zukunftswerkstatt wirken können. Um die Bedien-
, als auch Technik- und Reflexionskompetenzen unserer Lehrkräfte und der
Schüler*innen zu stärken, wollen wir die Medienbildung in der Lehrerbildung und
Aus- und Weiterbildung stärken und umfangreicher in die Lehrpläne integrieren.
5. Kinder- und Jugendarbeit verlässlich ausfinanzieren
Die Kinder- und Jugendarbeit in den Landkreisen und Kommunen wollen wir durch
eine gestärkte Finanzierung der örtlichen Jugendförderung voranbringen. Wir
haben bereits in den vergangenen Jahren schrittweise die Förderung von zehn auf
12 Millionen Euro erhöht und wollen weiterhin die im Koalitionsvertrag
vereinbarten 15 Millionen Euro noch in dieser Legislatur erreichen. Auch sehen
wir die Ausfinanzierung des neuen Landesjugendförderplanes als eine weitere
wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 18/19 an.
6. Die vierte Säule des Bildungswesens stark machen
Im Dezember 2016 haben wir in Thüringen ein neues Erwachsenenbildungsgesetz
beschlossen. Dort haben wir zur Sicherung der Bildungsarbeit eine höhere
Grundförderung ab dem Jahr 2018 für die Erwachsenenbildungseinrichtungen
beschlossen. Die dafür notwendigen Mittel werden wir selbstverständlich
bereitstellen.
Begründung
mündlich
Unterstützer*innen
- Tino Gaßmann (Person)
- Madeleine Henfling (Person)
- Michael Hoffmeier (Person)
- Beatrice Sauerbrey (Person)
- Andreas Leps (Person)
- Falko Stolp (Person)
Änderungsanträge
- ÄA V 02 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.03.2017), Zurückgezogen)
Kommentare